NOTWENDIGKEIT EINER MILITÄRISCHEN GENEHMIGUNG ZUM ERWERB EINER IMMOBILIE AUF DEN INSELN DER BALEAREN
In Spanien gibt es Gebiete, die für Nicht-EU-Ausländer (beim Kauf einer Immobilie) nur eingeschränkt zugänglich sind, so dass Sie für den Erwerb einer Immobilie in diesem Gebiet eine Sondergenehmigung dafür beantragen müssen. Personen aus der EU oder aus dem Schengen-Raum sind davon nicht betroffen.
Das Gesetz über Gebiete und Einrichtungen von Interesse für die Landesverteidigung und die Vorschrift, die es entwickelt, sagen uns, welche diese sind, einschließlich der Inseln und Felseneilände als vollständig betroffene Gebiete. Das bedeutet, dass diese Anforderung insbesondere Interessenten betrifft, die eine Immobilie auf den Balearen oder auf den Kanaren kaufen möchten.
Wer ist von dieser Vorraussetzung betroffen?
Sowohl natürliche als auch juristische Personen, die nicht der EU angehören, einschließlich und seit kurzem auch das Vereinigte Königreich. Es betrifft auch jene Unternehmen, die, obwohl sie Spanier sind, mehr als 50 % ihres Aktienkapitals im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist.
Welche Art von Gütern betrifft die Militärgenehmigung?
Derzeit betrifft es den Kauf von Grundstücken, die RUSTIKALER Natur sind.
Was sind die Folgen, wenn keine Genehmigung zum Kauf einer Finca auf Mallorca beantragt wird?
Wenn es sich um Domaingeschäfte handelt, wie zum Beispiel im Fall des Verkaufs, der von Nicht-EU-Gemeinschaftspersonen in Sperrgebieten durchgeführt wird, ist die Eintragung in das Grundbuchamt von Nöten und VERPFLICHTEND, damit, wenn diese Genehmigung nicht eingeholt wird, das Geschäft oder der Verkauf gilt als NICHT GETÄTIGT verstanden wird und kann daher NICHT eingetragen werden.
Das Gesetz sagt uns, dass jede Gemeinde nicht mehr als 15 % der Immobilien in Nicht-EU-Gemeinschaftsbesitz haben darf, und dies kann ein Hindernis bei der Realisierung des Kaufes sein, insbesonders in Gemeinden mit einer großen Nicht-EU-Gemeinschaftspräsenz, wie im Fall von Calvià (Briten).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unter anderen:
– Beglaubigte Fotokopie des Reisepasses, gültig und von einem vereidigten Übersetzer ÜBERSETZT, wenn der Reisepass nicht auf Spanisch ist.
– Für den Fall, dass die Wohnadresse nicht in Spanien ist, muss ein übersetztes und gültiges Führungszeugnis des Wohnlandes vorgelegt werden.
-Einfacher Grundbuchauszug, wo das Land, des zu erwerbenden Grundstückes, eingetragen ist.
-GRAPHISCHE UND DARSTELLENDE Konsultation des Grundstücks oder der Immobilie
-Plan des Grundstückes in einem Maßstab von mindestens 1/500.
Dies sind einige der Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. In mallorcacasa.es helfen wir Ihnen, sicher zu kaufen und Verzögerungen oder künftige Probleme zu vermeiden.